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Motorrad Kurs

19.08.2024
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Easy Riding mit A1

Mindestalter  

  • Beginn der Ausbildung: frühestens 15 ½ Jahre
  • Den Führerschein bekommst du frühestens mit 16 Jahren

Berechtigungen 

Ein Führerschein A1 berechtigt zum Lenken von:

  • Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit höchstens:
    • 125 cm³ Hubraum
    • 11 kW Motorleistung
    • 0,1 kW/kg Verhältnis Leistung / Eigengewicht

  • Dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit höchstens 15 kW Leistung

Die Klasse A1 umfasst auch die Klasse AM.

Aufstieg von A1 auf A2

Frühestens nach zwei Jahren kannst du von A1 auf A2 aufsteigen, wenn du die 2. Ausbildungsphase bereits absolviert hast.

  • Entweder du machst eine praktische Führerscheinprüfung für A2 oder
  • Du absolvierst 7 Unterrichtseinheiten praktische Aufschulung A2 in deiner Easy Drivers Fahrschule (ohne weitere Prüfung).

Ganz Easy die Theorie erlernen

Die theoretische Ausbildung setzt sich aus einem Kursteil mit 20 Unterrichtseinheiten für das Grundwissen GW und einem Kursteil mit 6 Unterrichteinheiten  für den klassenspezifischen Stoff A.

Anschließend ist eine Theorieprüfung abzulegen.
Die theoretische Prüfung findet mit PC im Multiple-Choice-Verfahren statt.

Einfach Easy zur praktischen Ausbildung

12 Fahrstunden sind im Rahmen der Grundausbildung notwendig.
 Zusätzliche Einheiten für Sonderfahrten oder für die Prüfungsvorbereitung sind von den individuellen Fähigkeiten der FahrschülerInnen abhängig.



Weiters sind 6 Stunden Erste-Hilfe-Kurs einzuplanen.
 Die Prüfung muß innerhalb von 18 Monaten nach Ausbildungsende erfolgen, ansonsten ist eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.


Die praktische Prüfung dauert in etwa 25 Minuten. Nicht bestandene Prüfungsteile können bereits nach 14 Tagen wiederholt werden.


Nach Abschluß der bestandenen Prüfung wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Er gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Österreichs und wird durch den Scheckkarten-Führerschein ersetzt, der auf dem Postweg innerhalb weniger Tage zugestellt wird.


Bitte denk an die Probezeit

Es besteht eine Probezeit bis zum 21. Geburtstgag bzw. bei späterem Erwerb: 3 Jahre unabhängig vom Lebensalter.


Dabei gilt:
  • Alkoholverbot (max. 0,1 Promille)
  • Grobe Verstöße (Geschwindigkeitsübertretungen, Fahrerflucht ...) werden mit einer Nachschulung geahndet.
  • Die Probezeit verlängert sich um weitere 12 Monate.

Die 2. Ausbildungsphase - das Finale zur Perfektion

Diese Ausbildungsphase gilt, wenn Du erstmalig eine der Motorradklassen (A1, A2, A) erwirbst.
Wenn Du bereits den Führerschein B besitzt, ist ebenfalls die 
vorgesehene Ausbildung für die jeweilige Motorradklasse zu absolvieren.
Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B ist ebenfalls die jeweilige 2. Ausbildungsphase zu absolvieren.
 
Sie umfasst:
  • 1-tägiges Fahrsicherheitstraining in einem Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
  • Verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
  • Eine Perfektionsfahrt bei Easy Drivers in einem Zeitraum von 4 bis 14 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
 

Easy going zur Behörde

Du benötigst:

  • für die Anmeldung: einen amtlichen Lichtbildausweis
  • bis zur Theorieprüfung: eine ärztliche Untersuchung und ein Foto
  • bis zur Praxisprüfung: einen Erste Hilfe - Kurs

Die Easy Drivers Stützpunkte erläutern gerne die Details und helfen Dir jederzeit mit Rat und Tat, wenn es um Behördliches geht