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Ich muss wegen eines Auslandsaufenthaltes oder einer Erkrankung die Ausbildung unterbrechen. Wie lange gelten Ausbildungsteile?

Die Ausbildung darf nicht länger als 18 Monate unterbrochen werden. Jede Art der Ausbildung verlängert die vorangegangenen Ausbildungsteile!

Fall 1: letzter Kurstag vor 17 Monaten; seither wurde weder ein Kurs noch eine Fahrstunde absolviert.

  • Lösung: einen Kurs besuchen oder eine Fahrstunde absolvieren – die gesamte Ausbildung verlängert sich um weitere 18 Monate!

Fall 2: letzte Fahrstunde vor 17 Monaten; seither wurde weder ein Kurs noch eine Fahrstunde absolviert.

  • Lösung: einen Kurs besuchen oder eine Fahrstunde absolvieren – die gesamte Ausbildung verlängert sich um weitere 18 Monate!

 

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