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Mit welchen Nebenkosten außerhalb der Fahrschule muss ich rechnen?

Die Gebühren für die Ausstellung der Bewilligungen für L17 bzw. L bzw. alle absolvierten Theorie- und Praxisprüfungen und die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines werden von der Führerscheinbehörde bei bestandener Praxisprüfung amtlich vorgeschrieben und sind dorthin zu überweisen. Sie sind kein Bestandteil des bei der Fahrschule gebuchten Leistungspaketes!

Bewilligung von Übungsfahrten („L“)
€ 41,60, darin enthalten:
Antragsgebühr € 14,30, Zeugnisgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 13,00
Für jede weiter erforderliche Beilage zusätzlich € 3,90

Bewilligung von Ausbildungsfahrten („L17“)
€ 35,10, darin enthalten:
Antragsgebühr € 14,30, Zeugnisgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 6,50
Für jede weiter erforderliche Beilage zusätzlich € 3,90

Änderung von bestehenden Bewilligungen für „L“ oder „L17“ (z. B Begleiterwechsel)
Amtsgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 6,50

Amtsgebühr für die Theorieprüfung
Je absolviertem Modul und Antritt € 5,50


Amtsgebühr für die Fahrprüfung
Für die Führerscheinklassen B, A1, A2, A, BE oder F pro Klasse und Antritt € 60,00
Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E pro Klasse und Antritt
€ 90,00
Für die gemeinsame Prüfung der Führerscheinklassen C, C1, D oder D1 mit dem praktischen Teil der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation C95/C195 bzw. D95/D195 pro Klasse und Antritt
€ 180,00

Ausstellung des Scheckkartenführerscheines durch die Behörde
Bei Ersterteilung der Lenkberechtigung € 60,50
Bei Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf weitere Klassen € 49,50

Weitere Nebenkosten
Erste-Hilfe-Kurs: je nach Anbieter unterschiedlich
Ärztliche Untersuchung
Für die Führerscheinklassen B, A1, A2, A, BE oder F € 35,00
Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E € 50,00
Die Arztkosten sind bei der Untersuchung direkt beim Arzt zu bezahlen.

Alle Angaben dienen nur der Information und sind ohne Gewähr!

Stand: 01.03.2024