FAQ

WANN KOMMT DER ARZT UND DER FOTOGRAF?

Der Arzt für die ärztl. Führerscheinuntersuchung und der Fotograf kommen am 3. Kursabend in die Fahrschule.

WO IST TREFFPUNKT FÜR DIE FAHRSTUNDEN?

Der Treffpunkt für die Fahrstunden ist immer direkt in der Fahrschule am Landhausplatz.

WANN IST TREFFPUNKT FÜR DIE THEORETISCHE PRÜFUNG?

Treffpunkt für die Prüfung ist generell um 12:45 Uhr. Bei einer großen Anzahl an Prüflingen bekommst du ein paar Tage vor der Prüfung einen genauen Termin.

WAS BENÖTIGE ICH BEI DER THEORETISCHEN PRÜFUNG?

Bei der theoretischen Prüfung benötigst du auf alle Fälle deinen Pass oder Personalausweis im Original und ein EU-Norm Passbild, falls du es noch nicht im Büro abgegeben hast. 

Dein Führerscheinantrag muss gestellt sein. Solltest du nicht österreichischer Staastbürger/innen sein, musst du diesen bei der Behörde (LPD-Tirol) stellen.

Bis spätesten eine Woche vor der Prüfung benötigen wir das ärztl. Gutachten im Büro.

WO IST TREFFPUNKT FÜR DIE PRAKTISCHE PRÜFUNG?

Treffpunkt für die praktische Prüfung ist am Übungsplatz, Brandlweg 16, 6020 Innsbruck.

Alle Details zum Übungsplatz findest du hier:

Übungsplatz

WIE UND WAS BEURTEILEN DIE FAHRPRÜFER/INNEN BEI DER PRÜFUNG?

Wenn Du schon immer wissen wolltest wie und was die Fahrprüfer bei der Führerscheinprüfung prüfen, findest Du hier die Antwort darauf:

Prüferhandbuch 2013 Zusatzteil Klasse B

WELCHE FRAGEN GIBT ES BEI DER PRAKTISCHEN FAHRPRÜFUNG?

Die Fahrprüfer/innen können bei der praktischen Fahrprüfung Fragen zum Fahrzeug stellen. Die Inhalte werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorgegeben und entsprechen nicht immer dem Stand der Technik. Die Verantwortung dafür liegt im Bereich des Bundesministeriums sowie den jeweiligen Bundesländern.

Die Fragen drehen sich alle um die einwandfreie technische Bedienbarkeit des Fahrzeuges. Dieser Teil der Fahrprüfung ist jedoch keine zusätzliche mündliche Theorieprüfung sondern soll lediglich der praktischen Anwendung des im Theorieteil gelernten dienen. Du bekommst aus drei verschiedenen Themenbereichen jeweils eine Frage gestellt, und zeigst dann am Fahrzeug vor, was gefragt ist. Das können Fragen zur Beleuchtung, Flüssigkeitsständen, Bremsanlagen oder ähnlichem sein.

Beachte auch die Kontrollleuchten im Fahrzeug, da diese wichtige Sicherheitshinweise geben.

Du musst außerdem mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeuges vertraut sein und Schalter für Beleuchtung, Wischer, Scheibenwaschanlage, Blinker, Hupe, Lichthupe und Lüftungsanlage sowie Heizung bedienen können. Gewisse Sachen werden vorausgesetzt und nicht gefragt, sowie Beispielsweise das ordnungsgemäße Anlegen des Sicherheitsgurtes.

MIT WELCHEN NEBENKOSTEN AUßERHALB DER FAHRSCHULE MUSS ICH RECHNEN

Die Gebühren für die Ausstellung der Bewilligungen für L17 bzw. L bzw. alle absolvierten Theorie- und Praxisprüfungen und die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines werden von der Führerscheinbehörde bei bestandener Praxisprüfung amtlich vorgeschrieben und sind dorthin zu überweisen. Sie sind kein Bestandteil des bei der Fahrschule gebuchten Leistungspaketes!

Bewilligung von Übungsfahrten („L“)
€ 41,60, darin enthalten:
Antragsgebühr € 14,30, Zeugnisgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 13,00
Für jede weiter erforderliche Beilage zusätzlich € 3,90

Bewilligung von Ausbildungsfahrten („L17“)
€ 35,10, darin enthalten:
Antragsgebühr € 14,30, Zeugnisgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 6,50
Für jede weiter erforderliche Beilage zusätzlich € 3,90

Änderung von bestehenden Bewilligungen für „L“ oder „L17“ (z. B Begleiterwechsel)
Amtsgebühr € 14,30, Bundesverwaltungsabgabe € 6,50

Amtsgebühr für die Theorieprüfung
Je absolviertem Modul und Antritt € 5,50


Amtsgebühr für die Fahrprüfung
Für die Führerscheinklassen B oder BE pro Klasse und Antritt € 60,00


Ausstellung des Scheckkartenführerscheines durch die Behörde
Bei Ersterteilung der Lenkberechtigung € 60,50
Bei Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf weitere Klassen € 49,50

Weitere Nebenkosten
Erste-Hilfe-Kurs: je nach Anbieter unterschiedlich

Ärztliche Untersuchung
Für die Führerscheinklassen B, A1, A2, A, BE oder F € 35,00
Die Arztkosten sind bei der Untersuchung direkt beim Arzt zu bezahlen.

Alle Angaben dienen nur der Information und sind ohne Gewähr!

Stand: 01.03.2024